Klausurtagung der CSU-Kreistagsfraktion Nürnberger Land:
Mehr Verantwortung im Katastrophenschutz und medizinische Versorgung für die Menschen sicher stellen



NÜRNBERGER LAND / AMBERG (CSU) – Die CSU-Kreistagsfraktion Nürnberger Land hat sich bei ihrer traditionellen Klausurtagung, die dieses Jahr in Amberg stattfand, intensiv mit dem Kreishaushalt beschäftigt. Weitere Schwerpunkte waren der Katastrophenschutz sowie die stationäre und Notarztversorgung im Nürnberger Land.

CSU-Fraktion sieht den Landkreis beim Thema Katastrophenschutzzentrum in der Pflicht 
Der Kreistag Nürnberger Land hatte bereits für das Jahr 2018 erhebliche Geldmittel in den Haushalt eingestellt, um die Umsetzung eines Katastrophenschutzzentrums im Landkreis zu unterstützen.
Bereits seit Monaten besteht die konkrete Möglichkeit, die seit Jahren unzureichende Unterbringung von Einsatzfahrzeugen in Hersbruck zu verbessern und ein Katastrophenschutzzentrum zu schaffen. Neben den BRK-Einheiten könnte dort auch wichtige Ausstattung für den Katastrophenschutz aller BOS-Organisationen untergebracht werden. „Sowohl von Seiten des BRK als auch durch die Abgeordneten aus Land und Bund gab es in den letzten Monaten intensive Bemühungen, um eine geeignete Lösung zu finden, die auch die Motivation der ehrenamtlichen Einsatzkräfte berücksichtigt und verbessert“, so die Fraktionsvorsitzende. „Die CSU-Kreistagsfraktion hat diese Vorhaben immer positiv begleitet und unterstützt. Darüber hinaus stellen wir in vielen Gesprächen fest,  dass in allen Fraktionen des Kreistags die Bereitschaft besteht, hier zu unterstützen.“
Deshalb hat die CSU-Kreistagsfraktion beantragt, dass,  wie in anderen Landkreisen bereits praktiziert,
der Landkreis Nürnberger Land diese Aufgabe übernimmt und federführend in die Hand nimmt und dazu weitere Haushaltsmittel zur Verfügung stellt. So könnte nicht nur für das BRK, sondern auch für weitere am Katastrophenschutz beteiligte Organisationen, eine zentrale Liegenschaft geschaffen werden.

CSU-Fraktion beantragt erfolgreich Strukturgutachten zur medizinischen Versorgung im Nürnberger Land
Eine funktionierende und bedarfsorientierte medizinische und Krankenhausversorgung der Menschen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich ist der wichtigste Bestandteil in einem erfolgreichen Gesundheits- und Pflegesystem. „Im Nürnberger Land sind jedoch Entwicklungen zu beobachten, die eine bedarfsgerechte Abdeckung mit medizinischen Angeboten infrage stellen. Eine Verschlechterung der Versorgung im Landkreis muss mit allen Mitteln verhindert werden“, so Fraktionsvorsitzende Cornelia Trinkl. Für die CSU sei daher eine professionelle Analyse der Gegebenheiten und des zukünftigen Bedarfs die Basis für weitere Handlungsschritte und gemeinsame Anstrengungen und aus diesem Grund hatte die CSU-Kreistagsfraktion bereits im Dezember 2018 den Antrag gestellt, Haushaltmittel in Höhe von 40.000,- € in den Kreishaushalt einzustellen, um dieses Gutachten zeitnah in Auftrag zu geben.

Neben der medizinischen und Krankenhausversorgung sind außerdem die Notfallversorgung und die Hilfs- und Rettungsfristen der Sanitätsdienste im Landkreis zu berücksichtigen.  Neben einem Ist-Stand sollen mögliche und erforderliche Handlungsschritte sowohl für den Landkreis als Gebietskörperschaft als auch für die weiteren im Gesundheitsbereich auftretenden Akteure wie dem Klinikum Nürnberg, dem  ärztlichen Kreisverband, der kassenärztlichen Vereinigung, örtlichen Vertretern der Krankenkassen und Patientenvertretern aufgeführt werden. „Diese Bewertung soll als sachliche Argumentationsgrundlage dienen, um gemeinsam weitere Schritte zu erarbeiten und zeitnah einzuleiten, um die Versorgung der Landkreisbürger im medizinischen Bereich sicher zu stellen“, führt Landtagsabgeordneter und stellv. Fraktionsvorsitzender Norbert Dünkel an. Dieser Antrag wurde bereits im Dezember mehrheitlich vom Kreistag angenommen. Im Hinblick auf die zukünftige „Grundheitsregion PLUS“ im Nürnberger Land ergänzte Kreisrat Dr. Otto Wolze: „Es ist wichtig, dass wir alle Verantwortung tragenden Akteure an einen Tisch bekommen und keine Doppelstrukturen aufbauen. Ziel des Prozesses ist und bleibt neben dem Erhalt der stationären Versorgung, eine bedarfsgerechte Notfall- und Notarztversorgung sowie der Erhalt und der Ausbau des haus- und fachärztlichen Angebots für die Menschen.“