Resolutionsentwurf der CSU – Kreistagsfraktion zu Windenergieanlagen

Sitzung des Kreistages am 26. Juli 2010
Die CSU – Kreistagsfraktion hat zum Tagesordnungspunkt 3:
„15. Änderung des Regionalplans / Aufnahme als Vorranggebiet für Windkraft“ nachfolgende Resolution beschlossen.

Die CSU – Kreistagsfraktion sieht diese Resolution als Ergänzung ihrer Zustimmung zum Beschluss Alternative 1 „Der Landkreis folgt hinsichtlich der Erfordernisse der Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen den politischen Willensbildungen der betroffenen Gemeinden“.

Die CSU – Kreistagsfraktion stellt dem Kreistag anheim, der Resolution ebenfalls zuzustimmen und diese als gemeinsame Resolution des Kreistages im Landkreis Nürnberger Land zu verabschieden.

Resolution:

Die CSU – Kreistagsfraktion / alt: der Kreistag des Landkreises Nürnberger Land unterstützt die Anliegen und Initiativen der Bevölkerung gegen Windparkanlagen in Wohnortnähe, bspw der Ortsteile Bullach, Neunhof, Simonshofen, Günthersbühl etc, Weigenhofen, Ottensoos, Schönberg etc, Weißenbrunn, Eismannsberg, Osternohe, Diepoltsdorf etc, weil die geplanten Standortnahmen gegen die Interessen des Landkreises, sowie der betroffenen Bevölkerung verstoßen.

Der Landkreis Nürnberger Land und sein Kreistag treten mit Nachdruck für das berechtigte Bürgerinteresse ein.

Windräder mit einer Höhe von bis zu 180 oder über 200 Meter Höhe verstoßen gegen die beabsichtigte Entwicklung des Landkreises Nürnberger Land beim Ausbau des sanften Tourismus, des Landschaftsbildes, sowie des künftigen Regionalmanagementkonzeptes. Der Landschaftsschutz und unser landschaftliches Gesamtbild würden eine deutliche Herabstufung erfahren.

Die Auswirkungen der Geräuschbelastung und des Schattenschlags von Windenergieanlagen auf Kinder, Senioren, Bevölkerung und Tierwelt sind offenkundig und deshalb ebenso zu berücksichtigen.

Die geplante Errichtung von Windkraftanlagen in den Regionen Eismannsberg, Bullach, Neunhof, Simonshofen, Weißenbrunn und Diepoltsdorf soll in einer Entfernung von weit unter einem Kilometer von der Orts- und Wohnbebauung erfolgen.

Aus Sicht der CSU – Kreistagsfraktion / alt: des Kreistages muss deshalb eine Mindestentfernung des 10 – fachen Abstands der Windenergieanlage im Vergleich zu ihrer Höhe zur nächsten Wohnbebauung erfolgen ( heißt: eine Windenergieanlage mit 180 Metern Höhe führt zu einem Abstand von 1.800 Metern zur Bebauung)


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