| Resolutionsentwurf
der CSU – Kreistagsfraktion zu Windenergieanlagen
Sitzung des Kreistages am 26. Juli 2010
Die CSU – Kreistagsfraktion hat zum Tagesordnungspunkt
3:
„15. Änderung des Regionalplans / Aufnahme
als Vorranggebiet für Windkraft“ nachfolgende
Resolution beschlossen.
Die CSU – Kreistagsfraktion sieht diese Resolution
als Ergänzung ihrer Zustimmung zum Beschluss Alternative
1 „Der Landkreis folgt hinsichtlich der Erfordernisse
der Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen
den politischen Willensbildungen der betroffenen Gemeinden“.
Die CSU – Kreistagsfraktion stellt dem Kreistag
anheim, der Resolution ebenfalls zuzustimmen und diese
als gemeinsame Resolution des Kreistages im Landkreis
Nürnberger Land zu verabschieden.
Resolution:
Die CSU – Kreistagsfraktion / alt: der Kreistag
des Landkreises Nürnberger Land unterstützt
die Anliegen und Initiativen der Bevölkerung gegen
Windparkanlagen in Wohnortnähe, bspw der Ortsteile
Bullach, Neunhof, Simonshofen, Günthersbühl
etc, Weigenhofen, Ottensoos, Schönberg etc, Weißenbrunn,
Eismannsberg, Osternohe, Diepoltsdorf etc, weil die
geplanten Standortnahmen gegen die Interessen des Landkreises,
sowie der betroffenen Bevölkerung verstoßen.
Der Landkreis Nürnberger Land und sein Kreistag
treten mit Nachdruck für das berechtigte Bürgerinteresse
ein.
Windräder mit einer Höhe von bis zu 180 oder
über 200 Meter Höhe verstoßen gegen
die beabsichtigte Entwicklung des Landkreises Nürnberger
Land beim Ausbau des sanften Tourismus, des Landschaftsbildes,
sowie des künftigen Regionalmanagementkonzeptes.
Der Landschaftsschutz und unser landschaftliches Gesamtbild
würden eine deutliche Herabstufung erfahren.
Die Auswirkungen der Geräuschbelastung und des
Schattenschlags von Windenergieanlagen auf Kinder, Senioren,
Bevölkerung und Tierwelt sind offenkundig und deshalb
ebenso zu berücksichtigen.
Die geplante Errichtung von Windkraftanlagen in den
Regionen Eismannsberg, Bullach, Neunhof, Simonshofen,
Weißenbrunn und Diepoltsdorf soll in einer Entfernung
von weit unter einem Kilometer von der Orts- und Wohnbebauung
erfolgen.
Aus Sicht der CSU – Kreistagsfraktion / alt:
des Kreistages muss deshalb eine Mindestentfernung des
10 – fachen Abstands der Windenergieanlage im
Vergleich zu ihrer Höhe zur nächsten Wohnbebauung
erfolgen ( heißt: eine Windenergieanlage mit 180
Metern Höhe führt zu einem Abstand von 1.800
Metern zur Bebauung)
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